Verkehrsregeln im Ausland




Originaltext: extra tour DJH-Magazin


Spanien:
  • Es gilt eine Radwegebenutzungspflicht (selbst bei schlechtem Zustand).
  • Das Nebeneinanderfahren von zwei Radlern sowie das rechte Vorbeifahren an stehenden Kolonen (z.B. vor Ampeln) ist nicht erlaubt.
  • Auch verboten: außerorts mit mehr als Tempo 40 bergabwärts zu fahren.
  • Radfahrer müssen außerhalb geschlossener Ortschaften Helme und reflektierende Kleidung tragen.
  • Fahrradanhänger sind nicht gestattet.

Dänemark:
Weiße Dreiecke an einer Kreuzung ohne Schilder: anhalten, wenn die Spitzen in Gegenrichtung zeigen.

Italien:
Lasten- und Kinderanhänger sind gestattet, wenn Rad und Hänger nicht länger als drei Meter sind; maximale Breite (75cm) ind Höhe inklusive Beladung ein Meter, Hängergewicht: bis 50kg. Nachts braucht der Hänger ein Lichtsignal.
Mehr Infos:
http://www.adfc.de